25.01.2024

Insolvenz des Duisburger Wein-Bistros „Movies“

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Author(s) / Source(s): Mitteilung der Pressestelle

Rechtsanwalt Mark Steh will die bekannte Kino-Gastronomie retten und sieht dafür gute Chancen – unter bestimmten Bedingungen.

Das Café Movies im Duisburger Filmforum am Dellplatz, dem ältesten kommunalen Kino in Deutschland, steht für ein breites kulinarisches Angebot und ist bei Kinobesuchern vor Beginn und nach Beendigung der Filmvorführungen beliebt. Jetzt hat das Amtsgericht Duisburg über das Vermögen des Betreibers des Bistros die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und den Duisburger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenzrecht Mark Steh aus der Kanzlei hammes. zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Von der Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit sind 20 Arbeitnehmer (davon 15 Minijobber) betroffen, von denen acht Mitarbeiter auf eigenen Wunsch das Unternehmen verlassen werden. Mark Steh hat die Vorfinanzierung der Insolvenzgeldansprüche der aktiven Arbeitnehmer für den Zeitraum Dezember 2023 bis Februar 2024 in die Wege geleitet.

Der Hintergrund der Insolvenz: „Durch die Corona-Pandemie sind bei der Stadt Mietrückstände aufgelaufen, die zunächst gestundet und später niedergeschlagen werden sollten. Dies ist dann aber nicht erfolgt. Später hatte der Schuldner entschieden, Verhandlungen mit einem Interessenten über die Übertragung des Geschäftsbetriebs und die Ablösung des Mietrückstandes aus dem Verkaufserlös aufzunehmen. Leider soll der Aufsichtsrat des Kinos die Übernahme des Gastronomiebetriebs durch den Interessenten verhindert haben. Die Gründe hierfür sind noch zu ermitteln. Dies hat aber den Insolvenzantrag zur Folge gehabt“, erklärt Mark Steh. Die Geschäftsräume sind beim Immobilienmanagement Duisburg angemietet, das Mietverhältnis ist ungekündigt.

Der Rechtsanwalt ist grundsätzlich optimistisch, was die Fortführungsperspektiven für die Gastronomie angeht. Das hänge aber vor allem von der Haltung der Vermieterin, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat des Kinoforums hinsichtlich der eventuellen Betriebsübernahme ab. An einer langfristigen Fortführung sei der bisherige Betreiber selbst nicht interessiert, würde jedoch die Möglichkeit der Übertragung gerne realisieren. „Nach Auskunft des Schuldners soll der ursprüngliche Übernahmeinteressent weiterhin bereit sein, den Betrieb zu übernehmen, ebenso existieren anderen Informationen zufolge weitere potenzielle Interessenten. Die Bedingungen und Modalitäten einer Übernahme des Geschäftsbetriebs müssen nun mit den übrigen Beteiligten geklärt werden. Wenn darüber Einigkeit herrscht, werden wir den Betrieb voraus-sichtlich durch die übertragende Sanierung erhalten können“, betont Mark Steh. Er werde jetzt zügig die entsprechenden Gespräche führen, um die Gastronomie als Treffpunkt der Kinobesucher und damit auch die Arbeitsplätze fortführen zu können.

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